Staplerfahrer


Staplerfahrer Ausbildung




Grundausbildung


Grundausbildung entsprechend DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925) Ausbildung, Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.


Dauer der Ausbildung insgesamt:

2 Tage

1 Tag: Theoretische Ausbildung mit anschließender Theorieprüfung

1 Tag: Praktische Ausbildung mit anschließender Fahrprüfung



Soll die Flurfördermaschine dagegen im öffentlichen Verkehr und nicht zur gewerblichen Nutzung gefahren werden, ist ein Führerschein der Klasse L nötig.

Die Ausbildung ist in mehrere Module unterteilt. Im ersten Modul muss ein theoretischer und ein praktischer Teil absolviert werden. Theoretischer Teil: Erlernen von Sicherheitsbestimmungen für das Fahren von Flurförderzeugen Praktischer Teil: Steuern des Fahrzeugs Am Ende dieser grundlegenden Ausbildungsstufe erhalten die Teilnehmer bei bestandener Abschlussprüfung ein Zertifikat – den Staplerschein.

Aber Achtung: Vollständig ist der Staplerschein erst, wenn auch eine Beauftragung vom Chef vorliegt. Auf dieser muss ein Lichtbild des Fahrers angebracht werden.

Die Ausbildungsstufe 1 umfasst mindestens 10 Stunden Theorie. Weitere 10 bis 12 Stunden werden für die praktische Anwendung einkalkuliert. Die Module 2 und 3 müssen dann absolviert werden, wenn die betrieblichen Flurförderzeuge besondere Anforderungen an den Fahrer stellen, beispielsweise wenn mit Gabelzinken ausgestattete Erdbaumaschinen gesteuert werden sollen.



Staplerschein – Das musst du wissen


Wozu berechtigt der Führerschein der Klasse L?

Mit der Führerscheinklasse L dürfen Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke die Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h nicht überschreiten. Als Gespann ist die Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt. Zudem berechtigt die Führerscheinklasse zur Verwendung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, selbstfahrenden Futtermischwagen, Stapler und anderen Flurförderzeuge mit bis zu 25 km/h.

Gibt es Vorgaben zum Mindestalter?

Für diese Führerscheinklasse musst du mindestens 16 Jahre alt sein.

Wie viel Theoriestunden müssen Sie für den L-Schein absolvieren?

In der Regel besteht der Theorieunterricht aus 12 Doppelstunden zum Grundstoff und 2 Doppelstunden zum Zusatzstoff.

Voraussetzungen


Die Ausbildung muss nach dem DGUV Grundsatz 308-001 – einer Verordnung aus den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen – verlaufen. Um den Staplerschein zu erhalten, muss vorab eine medizinische Untersuchung vorgenommen werden. In dieser muss die körperliche Tauglichkeit zum Führen von Flurförderzeugen bestätigt werden. Dazu gehört beispielsweise ein Sehtest und ein Reaktionstest.


Für den Fall, das Minderjährige beispielsweise eine Ausbildung machen, für die ein Staplerschein erforderlich ist, wie z. B.  die Ausbildung zum Lagerfacharbeiter, darf auch schon vor dem 18. Lebensjahr der Gabelstapler gefahren werden. In diesem Fall muss aber laut DGUV Grundsatz 308-001 jemand anwesend sein, der bereits den Staplerführerschein besitzt und den Azubi bei der Fahrt von Gabelstapler und anderen Flurförderzeugen beaufsichtigt.



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