Berufskraftfahrer


Berufskraftfahrer Module

1

Eco-Training Perfektion

13.04.2024

2

Kontrollgeräte
+
Sozialvorschriften

20.04.2024

3

Sicherheit
im
Fokus

27.04.2024

4

Der Kunde
im
Mittelpunkt

04.05.2024

5

Ladungssicherung

11.05.2024




Qualifikation


Grundqualifikation

Ausnahmen

  • Kfz, deren zulässige Km/h 45 nicht übersteigt
  • Kraftfahrzeuge der Bundeswehr
  • Truppe & ziviles Gefolge der anderen Vertragsstaaten der Nato
  • Polizei, Zoll, Feuerwehr, Zivil-& Katastrophenschutzes, oder deren Weisungen unterliegen
  • zum Zwecke der technischen Entwicklung, Reparatur, Wartung, technische Untersuchung Prüfung
  • Wahrnehmung von Aufgaben von Sachverständigen
  • neu / umgebaute Fahrzeuge die noch nicht in Betrieb genommen wurden
  • “ Handwerkerregel “
  • Fahrschulfahrzeuge
  • Fahrzeuge, zur nichtgewerblichen Beförderung von Personen zur privaten Zwecken

Der Unternehmer darf weder Fahrten anordnen noch zu lassen, wenn der Fahrer die Voraussetzungen nicht erfüllt. Ordnet der Unternehmer dies doch an, so muss er mit einem Bußgeld von bis zu 20.000,00€ rechnen. Fährt der Fahrer ohne die entsprächende Qualifikation, so muss er mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00€ rechnen. Für die Klassen D1, D1E, D, DE ( Bus ) C1, C1E, C oder CE ( LKW )

  •    die vor dem 10.09.2008 ( Personsnverkehr )
  •    die vor dem 10.09.2009 ( Güterverkehr )
  •    oder die alte Klasse 3

erworben wurden, benötigen keine IHK Prüfung, es gilt die Besitzstandswahrung und somit automatisch die Grundqualifikation.

Erwerb der Grundqualifikation

Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation

  • Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch:
    • Teilnahme am Unterricht einer anerkannten Ausbildungsstätte (Fahrschule)
    • erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung ( 90 min. ) vor der IHK

    Die Dauer der Ausbildung beträgt insgesamt 140 Stunden zu je 60 Minuten, darin enthalten: mindestens 10 Stunden auf einem Fahrzeug, der entsprechenden Klasse, unter Aufsicht eines Fahrlehrers und auf einem Fahrzeug der entsprechenden Klasse. Zum erwerb der beschleunigten Grundgualifikation ist der vorherige Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis nicht erforderlich. 



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